Scheck

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Der Begriff Scheck bezeichnet ein Wertpapier, welches eine bestimmte Anweisung der Zahlung eines Bankunden an einen Dritten, zu einem bestimmten Zeitpunkt, an einem bestimmten Ort, eine bestimmte Geldsumme auf sein Geschäftskonto zu zahlen, enthält. Bei einer besonderen Art von Scheck, dem Verrechnungsscheck, wird die Zahlung nicht in bar getätigt, sondern in Form einer Gutschrift beim Begünstigten, wobei der Scheck grundsätzlich mittels Indossament übertragen wird.

Der Scheck ist eine Urkunde. Ein Scheck ist formgebunden, aber nicht formulargebunden. Erdarf nur auf einen Bankier gezogen werden, bei welchem der Aussteller ein Guthaben aufweist. Ein Scheck dient daher nicht wie ein Wechsel dem Kreditverkehr, sondern nur dem Zahlungsverkehr. Ebenso kann ein Scheck vom Bezogenen abgelehnt werden, wodurch in der Praxis die Einführung garantierter Schecks beispielsweise sogenannte Eurocheques, vorgenommen wurde.

Die gesetzlichen Grundlagen für den Scheckverkehr ist das Scheckgesetz. Weiterhin unterscheidet der Scheck verschiedene Arten je nach Form der Übertragung wie z. B. ein Orderscheck , nach Form der Zahlung wie z. B. ein Barscheck oder auch nach der Sicherheit des Zahlungsverkehrs. Bei der Erstellung eines Businessplan zur Existenzgründung spielen Schecks keine vorrangige Rolle, wobei ein grober Überblick über die verschiedenen Zahlungsmittel immer von Vorteil ist.