Selbstkosten
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Als Selbstkosten bezeichnet man die Summe der durch den Leistungsprozess für ein Produkt entstandenen Kosten in einem Betrieb. Sie bestehen also aus Material- und Fertigungsgemeinkosten, die zusammen die Herstellkosten bilden. Sowie aus den Entwicklungs-, Verwaltungs- und Vertriebsgemeinkosten, deren Verteilung auf die Kostenträger sich nach den Herstellkosten des Umsatzes richten.
Diese Herstellkosten des Umsatzes bilden sich aus den Herstellkosten der Produktion summiert bzw. gemindert um die Bestandsveränderungen. Diese Struktur wird hauptsächlich in Fertigungsbetrieben angewendet. In Handelsbetrieben errechnen sich die Selbstkosten aus der Summe des Einstandspreises und den Handlungskosten. Die einzelnen Anteile der Kosten an den Selbstkosten können je nach dem Zweck der Unternehmung nach Existenzgründung unterschiedlich sein (z. B. hohe Fertigungskosten im Dienstleistungssektor).
Für die Ermittlung des Verkaufspreises, die sogenannte Handelskalkulation, spielen die Selbstkosten eine Rolle. Zieht man vom Listeneinkaufspreis den Liefererrabatt, Liefererskonto, Vertreterprovision ab und addiert die Bezugskosten sowie die Handlungskosten erhält man den Selbstkostenpreis. Werden nun Gewinn, Kundenskonto, Vetreterprovision, Kundenrabatt und Umsatzsteuer addiert erhält man den Bruttolistenverkaufspreis.