Sollkosten
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Der Begriff der Sollkosten bezeichnet in der betriebswirtschaftlichen Kostenrechnung Kostenvorgaben in der flexiblen Plankostenrechnung. Sie umfassen alle Fixkosten, die in einer Kostenstelle anfallen sowie alle variablen Kosten, die in der Beschäftigung anfallen. Nur die Kosten, die bei wirtschaftlicher Betriebsführung und Eintritt der Plandaten zu erwarten sind, zählen zu den Sollkosten. Das Ermitteln der Sollkosten ist die Voraussetzung für die Abweichungsanalyse und einen Soll-Ist-Kostenvergleich.
Die Formel für die Berechnung der Sollkosten lautet Istbeschäftigung multipliziert mit dem Plankostensatz. In Bezug auf die Abweichungsanalyse lässt sich mit Hilfe der Sollkosten die Preisabweichung von der Mengenabweichung abtrennen, welche durch Unterschiede zwischen der Istbeschäftigung und der Planbeschäftigung hervorgerufen wird.
Durch eine Umrechnung der vom Beschäftigungsgrad unabhängigen Fixkosten auf die variablen Kosten, die durch die Leistungserstellung verursacht wurden, erhält man nun die Sollkosten mit Vorgabecharakter. Somit ist ein nützlicher Vergleich zwischen Plankosten und Istkosten erreicht worden mit dem nun eine Kostenkontrolle, der Soll-Ist-Vergleich, durchgeführt werden kann. Wenn eine Existenzgründung geplant ist, sollte man sich vorher mit der betriebswirtschaftlichen Kostenrechnung auseinandersetzen, z. B. in einem Existengründerseminar.