Sondereinzelkosten
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Die Sondereinzelkosten (Abkürzung SEK) sind zu unterscheiden von den Fixkosten, da sie in unregelmäßigen Abständen und in unregelmäßiger Höhe anfallen. In der betriebswirtschaftlichen Kostenrechnung kann man zwei Arten unterscheiden: Die Sondereinzelkosten des Vertriebs und die Sondereinzelkosten der Fertigung.
Die Sondereinzelkosten des Vertriebs stellen beispielsweise Kosten für die Provision, Werbekosten, Zölle oder Verpackungsmaterial dar. Sie sind immer auf einen bestimmten Kunden bezogen. Die Sondereinzelkosten der Fertigung sind Teil der Herstellkosten und können nicht den einzelnen Kostenträgern zugeordnet werden. Dazu gehören z. B. die Kosten für die Werkzeuge, Modelle, Schablonen und Analysen, die für einen Auftrag erfassbar sind. Diese Kosten beziehen sich immer auf eine bestimmte Produktreihe.
Nach dem Handelsgesetzbuch besteht für die Sondereinzelkosten in der Bilanz eine Aktivierungspflicht. Die Bilanz stellt eine Gegenüberstellung von Vermögen und Schulden in einem Unternehmen in Form von Konten dar. Sie zeigt die Herkunft und die Verwendung des Kapitals. Die Bilanz sollte von jedem Unternehmer nach der Umsetzung seines eigenen Businessplan durchgeführt werden oder er lässt diese durchführen.