Sozialwesen
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Das Sozialwesen ist der Ort der Sozialen Arbeit sowie der sozialen Praxis in einem sozialen Staatssystem, wie es z. B. in der Bundesrepublik Deutschland existiert. Das Sozialwesen ist hier eine der Säulen in einer sozialen Marktwirtschaft. Die Sozialpädagogik, das Gesundheitswesen und das Sozialmanagement begleiten das Sozialwesen in der Wissenschaft. Die Hauptaufgaben sind die Fürsorge (z. B. Jugendhilfe) und die Vorsorge (z. B. Beamtenvorsorge).
Leistungen werden im Sozialwesen über Geld-, Sach- und Dienstleistungen erbracht. Seine Träger können öffentlich (Bund, Länder, Kommune) oder auch frei sein (z. B. Träger der freien Wohlfahrtspflege). Vermehrt gibt es heute auch private Träger im Sozialwesen, die nicht gemeinnützig sind, sondern auf kommerziellen Profit angelegt sind. Aus juristischer Sicht ist das Sozialwesen per Gesetz in Deutschland als Staatsziel bestimmt (GG Art. 20).
Dadurch wird gewährleistet, dass jeder Bürger in der BRD einen Anspruch darauf hat, vom Staat in einer äußersten Notlage unterstützt zu werden. Durch das Prinzip des Föderalismus herrscht in Deutschland gegenüber den freien Träger der Wohlfahrtspflege das Subsidiaritätsprinzip. Die Steuerung und Verwaltung im Sozialwesen übernehmen Sozialämter, die immer dem Ministerium für Soziales des jeweiligen Bundeslandes unterstehen.