Spekulationsfrist

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Als Spekulationsgeschäft wird ein Handel bezeichnet, bei dem Wirtschaftsgüter innerhalb von kurzer Zeit nach dem Erwerb wieder verkauft werden. Die regelmäßige Tätigkeit als Spekulant begründet ein Gewerbe und führt damit zu gewerblichen Einkünften. Dem gegenüber zählt der gelegentliche Handel zu den Privatgeschäften (Veräußerungsgewinne). Innerhalb der Spekulationsfrist unterliegen in Deutschland die Gewinne aus den privaten Veräußerungsgeschäften der Einkommensteuer.

Hierbei handelt es sich nicht um eine eigenständige Steuerart, sondern die privaten "Spekulationsgewinne" zählen als Einkunftsart zu den "sonstigen Einkünften". Innerhalb der Veräußerungsfrist müssen realisierte Gewinne aus verhältnismäßig kurzfristigen Wertsteigerungen des privaten Vermögens der Einkommenssteuer unterliegen. Diese Regelungen gelten nach Umsetzung des Businessplan für den Unternehmer. Es ist hierbei nur zu unterscheiden, ob die Veräußerung innerhalb der geschäftlichen Aktivität anfällt.

Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften bleiben steuerfrei, wenn der in einem Kalenderjahr realisierte Gesamtgewinn unter einer gesetzich geregelten Freigrenze liegt. Wird diese überschritten, muss der gesamte Betrag versteuert werden. Eine Verrechnung mit Verlusten aus anderen Spekulationsgeschäften ist möglich und dient manchmal der Versicherung gegen zu hohe Steuern.