Sperrminorität
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Der Begriff Sperrminorität beschreibt die Gelegenheit von einer Minderheit, einen bestimmten Beschluss bei Abstimmungen zu verhindern. Sperrminoritäten können in der Wirtschaft als auch in der Politik eine Rolle spielen. Überall dort, wo eine qualifizierte Mehrheit gefragt ist, entstehen Sperrminoritäten. Dies kann bei verschiedenen Unternehmen, egal welcher Rechtsform, nach der Existenzgründung der Fall sein.
Zum Beispiel ist im deutschen Aktienrecht für bestimmte Beschlüsse in Hauptversammlungen eine 75-prozentige Mehrheit notwendig, unter anderem für eine Satzungsänderung, die Liquidation eines Unternehmens, Kapitalerhöhungen oder -herabsetzungen, die Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern oder die Auflösung der Gesellschaft.
Im Falle einer Aktiengesellschaft ist dann von einer Sperrminorität die Rede, wenn eine bestimmte Gruppe weniger als 50 Prozent, jedoch mehr als 25 Prozent der Aktien besitzt. Somit können Beschlüsse der Hauptversammlung verhindert werden, die eine Dreiviertelmehrheit benötigen.