Stahlgießerei
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Die Stahlgießerei nimmt den zweiten kleinen Bereich des Gießerei-Gewerbes nach der Buntmetallgeßerei ein. Stahl findet ebenfalls seine Abnehmer in der Automobilindustrie, im Maschinenbau, Schienenfahrzeugbau, in der Elektroindustrie. Die Existenzgründung einer Stahlgießerei erfordert die Maschinen und Brennöfen. Das bedeutet, der Gründer besitzt bereits eine Produktionsanlage – im Sinne einer Betriebsübernahme – oder er muss sein Unternehmen von Grund auf aufbauen. Das bedeutet wiederum, dass hohe Investitionskosten anfallen werden.
Die genauen Zahlenwerte sind im sogenannten Businessplan aufgeführt. Dieser gibt Aufschluss darüber, ob sich die geplante Stahlgießerei wirtschaftlich rentiert und mit wie viel Über- oder Unterdeckung in den ersten 3 Jahren zu erwarten ist. Der Businessplan ist Voraussetzung, wenn der Gründer der Stahlgießerei einen Kredit aufnehmen, Fördermittel beantragen oder an Förderprogrammen teilnehmen möchte. Beim Arbeitsamt hat er die Möglichkeit einen Gründungszuschuss oder das Einstiegsgeld zu beantragen.
Beim Gründungszuschuss wird er 9 Monate lang unterstützt beim Aufbau seiner Stahlgießerei. Bei Bedarf kann diese Förderung auch auf weitere maximal 6 Monate verlängert werden. Dies bedarf allerdings einer neuen Beantragung. Das Einstiegsgeld wäre für einen Unternehmer, der sich aus dem ALG2 heraus selbstständig macht. In den meisten Fällen wird die Gründung einer Stahlgießerei durch Eigen- und Fremdkapital realisiert und der Gründer verfügt über langjährige Berufserfahrung. Häufig findet man als Rechtsform die GmbH.