Stakeholder

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Der Stakeholder ist eine natürliche Person als Rechtssubjekt oder eine juristische Person, wie eine Institution oder ein Unternehmen nach seiner Existenzgründung , die Interesse am Verlauf oder Ergebnis eines Prozesses haben. Der Begriff stammt aus dem Englischen und kann mit "Stake" - "Beteiligung" und "holder" - "Eigentümer" übersetzt werden. Vom Stakeholder steht ein Einsatz auf dem Spiel, an dessen Wohl er demnach interessiert ist.

Heute ist der Stakeholder oft nicht nur eine Person, die in der Tat einen Einsatz geleistet hat, sondern ebenfalls Kunden oder Mitarbeiter, die zunächst unbeteiligt scheinen. Einen den gleichen Anspruch erfüllenden Begriff gibt es in der deutschen Sprache nicht. Nahe kommt ihm nur z. B. "Anspruchsträger" oder "interessierte Kreise". Der Grundsatz des Stakeholder ist zugleich die Grundlage und Erweiterung des Shareholder-Value-Ansatzes aus der Betriebswirtschaftslehre.

Das Prinzip des Stakeholder versucht, ein Unternehmen in seinem gesamtsozialökonomischen Zusammenhang zu erfassen und die Bedürfnisse der Interessengruppen zu verbinden. Das Prinzip des Stakeholder-Relationship-Managements versucht die Beziehungen des Unternehmens zu seinen wichtigsten Anspruchsgruppen, wie Konsument, Handel und Lieferant, miteinander in Einklang zu bringen. Als Stakeholder gibt es marktliche Anspruchsgruppen, wie Kapitalmärkte und nichtmarktliche wie Natur und Staat.