Stammaktie
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Mit dem Begriff Stammaktie bezeichnet man eine Aktie, die die Eigenschaft besitzt, mit Stimmrechten behaftet zu sein. Das Gegenteil der Stammaktie bildet die Vorzugsaktie. Diese besitzt keine Stimmrechte, muss jedoch im Ausgleich z. B. bei Dividenden bevorzugt behandelt werden. Die Summen über die emittierten Nennwerte der Vorzugsaktien und der Stammaktien bilden das Grundkapital.
Mit jeder Stammaktie ist das Recht eines Aktionärs verbrieft, bei der Hauptversammlung eines Unternehmens abzustimmen. Wichtig ist dabei, dass jeder Stammaktie lediglich ein Stimmrecht zugeordnet ist. Denn nach dem deutschen Aktiengesetz sind Mehrheitsstimmrechte untersagt. Heute ist die Bündelung von meherern Stammaktien und somit Stimmrechten relativ einfach bzw. wird duch Aktionärsforen sogar gefördert, wohingegen früher dafür sogar mit Geldstrafen zu rechnen war.
Eine Stimmrechtsmitteilung bedeutet in Bezug auf die Stammaktie die Bekanntgabe des Besitzes von Stimmrechten durch eine bestimmte Anzahl von Aktien an einem Unternehmen. Diese Mitteilung gehört in Deutschland zu den Mittleilungs- und Veröffentlichungspflichten eines Aktienbesitzers. Aktienbesitzer kann kann nicht nur ein Gesellschafter einer gegründeten Aktiengesellschaft sein, sondern auch der abhängig Erwerbstätige oder der Kleinunternehmer, der mit einer Einzelunternehmung seinen Businessplan umgesetzt hat.