Stammkapital

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Als Stammkapital wird der Geldbetrag bezeichnet, welchen die Gesellschafter bei der Existenzgründung einer GmbH als Einlage erbringen müssen. Hiervon wird im Rahmen der Rechtsberatung das Grundkapital abgegrenzt, welches die zur Gründung einer AG nachzuweisende Summe darstellt. Allerdings reicht es für die Gründung aus, dass zunächst nur die Hälfte des Stammkapitals eingebracht wird. Für den Fall, dass die Gesellschaft mehrere Gesellschafter hat, besteht das Gesetz darauf, dass jeder Gesellschafter mindestens ein Viertel seines Anteils am Stammkapital einzubringen hat.

Das Stammkapital bildet das Fundament der Gesellschaft. Das Stammkapital beschränkt jedoch nicht die Haftung der Gesellschaft. In der Praxis kann daher das Stammkapital nach der Überprüfung durch einen Notar sogar für Gesellschaftszwecke ausgegeben werden. Über die Anforderungen an eine solche Verwendungsmöglichkeit im konkreten Fall ist die vorherige Rechtsberatung zu empfehlen.

Die Gesellschafter haften nur solange persönlich, d.h. mit all ihrem Privatvermögen, wie sie ihren Anteil am Stammkapital noch nicht komplett eingebracht haben. Für den Fall, dass ein Gesellschafter wieder aus der GmbH ausscheidet, bevor er seinen Anteil am Stammkapital vollständig eingebracht hat, übernehmen die übrigen Gesellschafter die persönliche Haftung, bis das Stammkapital aufgefüllt ist.