Steuerberater

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Der Steuerberater berät seinem Namen nach in betriebswirtschaftlichen und steuerrechtlichen Fragen. Der Beruf wird in den meisten Fällen freiberuflich ausgeübt und seine Zulassungsvoraussetzungen sind ausführlich im Steuerberatungsgesetz festgelegt. Der Berufsverband der Steuerberater sind die Steuerberaterkammern, die sich zu der Bundessteuerberaterkammer zusammenschließen. Die Hauptaufgabe des Steuerberaters besteht in einer voraussschauenden Beratung für die optimale Steuerberatung .

Weiterhin gehören zu seinen wichtigen Aufgaben die Führung der Buchhaltung für seine Mandanten, die Erstellung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen für Arbeitgeber, die Erstellung von Einnahmenüberschussrechnungen für Kunden sowie die Erstellung von Jahresabschlüssen für bilanzierende Kunden. Steuerberater werden außerdem als Vertreter tätig z. B. vor Finanzgerichten, in Steuerstrafsachen oder Bußgeldsachen wegen Steuerordnungswidrigkeiten. Sie beraten weiterhin z. B. bei Fragen der Existenzgründung und bei der Vermögensplanung.

Sein Honorar wird dem Steuerberater nach der Steuerberater-Gebührenordnung berechnet. Er haftet für die Richtigkeit der Steuerberatung und muss dazu eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen. Um den Beruf ausüben zu können, muss die Steuerberaterprüfung bestanden werden. Dann lässt sich der Steuerberater von der Steuerberaterkammer bestellen. Dazu sind weiterhin geordnete wirtschaftliche Verhältnisse und keine strafgerichtliche Verurteilung die Voraussetzung. Mit der Bestellung wird eine Urkunde ausgehändigt.