Steuerflucht
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Als eine Steuerflucht wird die Verlagerung der Einkunftsquellen oder der persönlichen Steueranknüpfungspunkte in eine sogenannte Steueroase genannt. Steuerberater verstehen darunter im steuerrechtlichen Sinne ein Niedrigsteuerland. Das deutsche Steuerrecht knüpft für die Besteuerung einer Person an deren Wohn- oder Firmensitz an. Die Besteuerung nach deutschem Steuerrecht greift auch bei natürlichen Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland.
Im Gegensatz zu den USA hat das deutsche Steuerrecht (bis auf wenige Fälle) kein Besteuerungsrecht über deutsche Staatsbürger aufgrund ihrer Nationalität unabhängig von deren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt. Erfüllt eine Person die persönlichen Steueranknüpfungspunkte in Deutschland, dann ist sie in Deutschland grundsätzlich mit ihrem gesamten Welteinkommen steuerpflichtig. Steuerberater kennen dies als unbeschränkte Steuerpflicht.
Um auftretende Doppelbesteuerungen aufgrund gleichzeitig bestehender Besteuerungsrechte zu vermeiden, gibt es eine Vielzahl von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Des Weiteren ergibt sich für Personen eine beschränkte Steuerpflicht, wenn sie keine persönlichen Steueranknüpfungspunkte erfüllen, aber dennoch Einkünfte in einem Staat erzielen. Unternehmen haben nach Existenzgründung in der Praxis oft damit Berührung, z. B. bei im Ausland vermieteten Häusern.