Subsidiarität

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Als Subsidiarität wird ein gesellschaftliches und politisches Gebot bezeichnet, welches das staatliche Handeln hinter die Eigenverantwortung stellt. Bei staatlichen Aufgaben sollen übergeordnete Glieder zurücktreten und vordergründig die Gemeinden oder Kommunen die Aufgaben lösen. Das Prinzip der Subsidiarität tritt allerdings nur ein, wenn das untergeordnete Glied auch in der Lage ist, das Problem aus eigener Kraft zu lösen. Die übergeordneten Glieder, wie der Staat, sollen dabei unterstützend tätig sein.

Der Gedanke der Subsidiarität ist für die Europäische Union eine wichtige Basis, um ihre Organe in der Gesetzgebung einzugrenzen. In der Staatstheorie bedeutet das, dass der Staat keine Aufgaben an sich reißen darf, die z. B. Iniativen, Vereine oder Verbände, die einen Businessplan verwirklicht haben, bewältigen können. Die zwei Dimensionen der Subsidiarität sind demnach der Handlungsvorrang der Kleinen und die Unterstützungspflicht der Großen.

Mit der Subsidiarität werden Freiräume sichergestellt, die in einer pluralistisch ausgerichteten Gesellschaft benötigt werden. Im Grundgesetz der BRD wird die Subsidiarität ausdrücklich zu einem Grundsatz benannt, der in der EU realisiert sein muss. Nur dann kann sich Deutschland an der Weiterentwicklung der EU beteiligen. Im europäischen Verfassungsrecht ist die Achtung des Prinzips der Subsidiarität im Maastricht Vertrag als Verhaltensregel festgeschrieben. Der Grundsatz soll bürgernahe Entscheidungen sicherstellen.