Subvention

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Der Begriff Subvention kommt vom lateinischen "subvenire", was "zur Hilfe kommen" bedeutet. Eine Subvention ist ein materieller Vorteil vom Staat an Unternehmen, kulturelle Einrichtungen oder private Haushalte, ohne dass dieser eine direkte Gegenleistung fordert. Die Definition von Subvention kann unterschiedlich eng gefasst werden. Es kommt z. B. darauf an, ob man Steuervergünstigungen, Sozialleistungen sowie Gebührenbefreiungen oder -ermäßigungen mit einbezieht.

Im Strafgesetzbuch wird der Begriff Subvention so definiert, dass dies eine Leistung aus öffentlichen Mitteln nach Bundes-, Landes- oder Europarecht sei, die auf jeden Fall zum Teil ohne eine marktmäßige Gegenleistung gewährt wird. Es gibt verschieden Arten der Subvention. Hier ist z. B. der Zuschuss zu nennen, der geschenkt wird oder Förderungskapital, dass als Starthilfe bei einer Existenzgründung dienen soll. Weiterhin gibt es die Subvention im weiteren Sinne, die nur indirekt ist, da sie Forderungen reduziert.

Hier sind z. B. Produktions- und Ausfuhrerstattungen oder der Verzicht auf Abgaben gemeint. Die Subvention greift in das natürliche Marktgeschehen ein und bringt es aus dem Gleichgewicht. Denn unwirtschaftliche Unternehmen bleiben dadurch erhalten und vergrößern somit das Marktangebot, was zum Sinken des Marktpreises führt. Die Gewinne von wirtschaftlich arbeitenden Unternehmen werden somit geringer. Da in der Europäischen Union ein Freihandel gesichert ist, stellt die Subvention ein rechtliches Problem dar.