Tantiemen
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Unter Tantiemen verstehen Unternehmer und auch Steuerberater eine variable, erfolgsabhängige Vergütung. Tantiemen stellen vor allem für die Geschäftsführer von GmbHs und AGs eine zusätzliche Vergütung dar. Auch bei der Mini GmbH werden sie in Zukunft eine Rolle spielen. Anders als Honorare und Provisionen, die sich an einzelnen Geschäftsabschlüssen orientieren, hängt die Höhe von Tantiemen vom Umsatz, Gewinn oder dem gesamten unternehmerischen Erfolg ab.
Der Anspruch auf die Zahlung von Tantiemen entsteht durch eine vertragliche Vereinbarung. Darin wird die Höhe und die Fälligkeit der Tantiemen vereinbart. In den meisten Fällen findet man derartige Festlegungen schon im Anstellungsvertrag. In der Existenzgründung befindliche Unternehmer erwirtschaften zu Beginn meist (wenn überhaupt) noch sehr geringe Gewinne. Aus diesem Grund spielen Tantiemen hier noch eine untergeordnete Rolle.
Unterscheiden kann man Tantiemen in Umsatz- und Gewinntantieme. Beide werden steuerlich zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit gezählt. Im Rahmen der Steuerberatung ist zu beachten, dass die an Gesellschafter-Geschäftsführer gezahlten Umsatztantieme unter Umständen eine verdeckte Gewinnausschüttung darstellen können. Wer einen Businessplan zur Gründung einer GmbH umsetzt, sollte sich mit dem Begriff Tantiemen vorsorglich auseinandersetzten.