Tapetenherstellung
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Die Tapetenherstellung kann ebenfalls ein Weg in die Selbstständigkeit bedeuten. Es gibt grundsätzliche Fragen, die ein Existenzgründer sich stellen sollte. Man muss sich dem unternehmerischen Risiko bewusst sein und eine eigene Firma wirklich aufbauen wollen. Dies geht nur mit viel Arbeit und wird Höhen und Tiefen haben. Der Gründer muss neben der reinen Facharbeit in der Tapetenherstellung auch Marketing und Werbung beherrschen und zugleich Personalchef, Kalkulator, Verkäufer und Einkäufer sein.
Bei der Tapetenherstellung kann neben guter Leistung und Service auch die Standortwahl entscheidend sein. Die Vertriebswege müssen ebenfalls bestimmt werden. Dies sind alles Erfolgsfaktoren, welche ineinander greifen und stets aufs neue überprüft und angeglichen werden müssen. Die Finanzierung für die Tapetenherstellung stellt den zweiten großen Bereich der Gründung dar. Meist ist die Anschaffung von Maschinen und die Miete für den Produktionsraum nicht aus dem Eigenkapital allein bestreitbar.
Finanzierungsmöglichkeiten bieten Banken, private Investoren, wie auch das Arbeitsamt. Beim Arbeitsamt bekommt der Gründer Gründungszuschuss, wenn er Anspruch auf das ALG1 hat. Dieser Anspruch besteht, wenn er aus dem Angestelltenverhältnis die Tapetenherstellung gründet oder wenn er bereits ALG1 bekommt und noch 90 Tage Restanspruch verbleiben. Wenn der Gründer der Tapetenherstellung allerdings selbst kündigt, bekommt er eine dreimonatige Sperrfrist. Für ALG2-Empfänger greift das Einstiegsgeld.