Teilkostenrechnung
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Die betriebswirtschaftliche Kostenrechnung unterscheidet zwischen Teil- und Vollkostenrechnung. Die Teilkostenrechnung zeichnet sich dadurch aus, dass nicht alle Kosten, sondern lediglich entweder die variablen oder die Einzelkosten, den entsprechenden Kostenträgern zugerechnet werden. Die Teilkostenrechung kann dem Gesellschafter in verschiedenen Erscheinungsformen begegnen wie z. B. dem Direct Costing oder auch als Grenzplankostenrechnung.
Nachteil der Teilkostenrechung kann bei reiner deckungsbeitragorientierten Sichtweise sein, dass Produkte die bei der Existenzgründung noch profitabel waren, nicht aus dem Sortiment genommen werden, obwohl sie mittlerweile nicht mehr rentabel sind. Ebenfalls sollten langfristig gesehen auch die fixen Kosten als variabel und entscheidungsrelevant einbezogen werden. Im Businessplan sollten sich die für die Teilkostenrechung erforderlichen Einzelkosten wiederfinden.
Damit dient der Businessplan dem Überblick und der Planung fast aller anfallenden Kosten einer Unternehmung, z. B. bei der Gründung einer Mini GmbH . Zweck der Teilkostenrechung ist es, die Mängel der Vollkostenrechung zu beseitigen und sie im zunehmenden Maße zu ersetzen, wobei ein Verzicht auf die Vollkostenrechnung zu steuerrechtlichen Problemen führen kann. Im Allgemeinen dient die Teilkostenrechnung der kurzfristigen und die Vollkostenrechnung der langfristigen Planung.