Tenderverfahren
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Unter dem Tenderverfahren versteht man eine Prozedur zur Zuteilung oder dem Entzug von Geld gegen Wertpapiere. Zur Versicherung der Rechtmäßigkeit des Verfahrens werden die günstigsten Gebote zuerst bedient, bis der Tender ausgeschöpft ist. Die Tenderverfahren können wie folgt unterteilt werden: Mengentender und Zinstender. Die Verwendung des Mengentenders erfolgt bei der Steuerung der Geldmenge durch Offenmarktgeschäfte. Auch nach Existenzgründung eines Unternehmens kann das Tenderverfahren eine Rolle spielen.
Die Europäische Zentralbank (EZB) gibt im Tenderverfahren den Zinssatz für angebotenes Zentralbankgeld zur Finanzierung vor. Anschließend machen die Geschäftsbanken Gebote, in welcher Höhe die gewünschten Geldbeträge erworben werden sollen. Im Tenderverfahren erfolgt die Ermittlung der Zuteilungsquote der Geschäftsbanken in dem das beabsichtigte Zuteilungsvolumen auf die gesamte Angebotssumme bezogen wird.
Wegen des geringen Zinssatz zur Finanzierung des Zentralbankgeldes, geben die Geschäftsbanken im Tenderverfahren häufig höhere Mengenangebote ab, als sie benötigen. Die Zuteilung der Wertpapiere erfolgt am Ende der Gebote entweder über das amerikanische Verfahren oder über das holländische Verfahren. Das Tenderverfahren dient mittlerweile sogar als Standardinstrument mit zur wichtigsten Steuerung der Geldmarktpolitik und der Geldschöpfung.