Testament
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Das Testament stellt eine Regelung für den Erbfall und eine Verfügung nach dem Tod einer Person dar. Es ist eine Regelung, die einseitig vom Erblasser getroffen wurde. Darin bestimmt er über die Verteilung seines Vermögens im Fall seines Todes. Dieses Vermögen kann ein Unternehmen einschließen, wo die eigene Geschäftsidee umgesetzt wurde. Rechtliche Grundlage für das Testament ist das Erbrecht. Hier sind Regeln über Inhalt, Auslegung, Errichtung, Widerruf und Anfechtung von Testamenten getroffen.
Wenn ein Mensch stirbt und dieser kein Testament errichtet hatte, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Diese gesetzliche Regelung führt womöglich zu Streitigkeiten unter den Angehörigen und entspricht ebenso eventuell nicht den Vorstellungen des Erblassers. Durch eine klare Verteilung in einem Testament können solche Unannehmlichkeiten vermieden werden. In der gesetzlichen Erbfolge bilden z. B. bei kinderlosen Ehen der überlebende Ehegatte und die Eltern des Verstorbenen eine Erbengemeinschaft.
In einem Testament kann z. B. eine Enterbung, die Aussetzung eines Vermächtnisses oder eine Pflichtteilentziehung vereinbart sein. Die volle Testierfähigkeit wird mit Vollendung des 18. Lebensjahres erreicht. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch gibt es zwei ordentliche Formen, wie der Erblasser das Testament errichten kann: entweder in Form eines öffentlichen, auch notariellen, Testaments oder in Form eines handschriftlichen Testaments. Sicher verwahrt werden kann das Testament beim Nachlassgericht.