Thesaurierung

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Der Begriff Thesaurierung bezeichnet Vorgänge, bei denen die erwirtschafteten Gewinne eines Unternehmens nicht ausgeschüttet oder ausgegeben werden, sondern zur Finanzierung verbleiben. Bei Fondsgesellschaften erlangt die Thesaurierung eine besondere Bedeutung. Kommt es hier zu einer Thesaurierung, werden die in einem Abrechnungszeitraum erzielten Erträge eines Fonds nicht an die Anteilseigner ausgeschüttet, sondern zur Erhöhung des Fondvermögens verwendet.

Zu trennen ist dabei die Thesaurierung von der Wiederanlage. Bei der Wiederanlage werden die Erträge ausgeschüttet und unter Umständen, in einem automatischen Verfahren in dasselbe Wertpapier investiert. Die Fondsverwaltung reicht den Vermögenszuwachs aufgrund der Zuteilung zusätzlicher Fondsanteile an die Anteilseigner weiter. Durch die Thesaurierung beziehungsweise Wiederanlage steigt der Wert der einzelnen Fondsanteile genau um den thesaurierten Betrag.

Häufig sorgt die Thesaurierung im Vergleich zur Ausschüttung, wie der Zinseszins bei Geldanlagen, für eine überproportionale Steigerung des Fondsvermögens. Die Thesaurierung hat den Vorteil, dass hiermit verbundene Kapitalzuwächse in der Regel mit einer geringeren steuerlichen Belastung verbunden sind. Handelt es sich bei der Existenzgründung um die Gründung eines Unternehmens mit mehreren Anteilseignern, sollte der Begriff Thesaurierung und dessen Bedeutung geläufig sein.