Tierarztpraxis

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Eine Tierarztpraxis kann eröffnen, wer das Hochschulstudium der Veterinärmedizin erfolgreich absolviert hat. Der Charakter des Berufsbildes Tierarzt ist in der Berufsordnung für Tierärzte festgeschrieben. Neben einer Tierarztpraxis, in der der Beruf frei und unabhängig ausgeübt wird, können Tierärzte auch in der Verwaltung (Kontrolle von Lebensmitteln, in der Landwirtschaft), in der Forschung oder der Industrie tätig sein.

Das Wesen einer Tierarztpraxis wird von den behandelten Tieren bestimmt. In den Kleintierpraxen in den Städten werden überwiegend Haustiere behandelt. In der Landwirtschaft sind es dagegen vorallem Nutztiere. Es gibt auch Tierarztpraxen, die sich unabhängig von den Tierarten z. B. auf Chirurgie oder Pathologie spezialisieren. Eine weitere Spezialisierung, die sich in den letzten Jahren abzeichnet, bezieht sich auf den Anstieg von Tierkliniken in der Kleintier- und Pferdemedizin, sowie modernen Methoden wie MRT und CT.

Viele Tierarztpraxen haben ihr Arbeitsfeld in Bezug auf die Vorbeuge hin zur Beratung und Schulung ausgeweitet. Die Tierärzte werden mit Honoraren vergütet, die meist ihre Besitzer aufbringen müssen, da die Tiere in den seltensten Fällen eine Krankenversicherung besitzen. Bei der Eröffnung einer Tierarztpraxis kann ein Veterinärmediziner der Gründer einer Einzelpraxis sein oder mehrere Tierärzte gründen eine Gemeinschaftspraxis.