Transferleistung

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In der Wirtschaftswissenschaft stellt eine Transferleistung eine Sach- oder Geldleistung dar, die eine Person ohne das Erbringen einer Gegenleistung erhält. Vorallem auf staatlich organisierte Leistungen wird der Begriff Transferleistung angewandt. Im Ursprung liegt der Gedanke der Solidarität, mit dem die wirtschaftlich Stärkeren die Bedürftigrn unterstützen sollen. Die Transferleistung vom Staat an Unternehmen, die ihren Businessplan umgesetzt haben, nennt man Subventionen.

Eine Verischerung stellt keine Transferleistung dar, da Einzahlungen als Gegenleistung erbracht wurden. Meistens sind es Sozialleistungen, da eine Gebundenheit an die Bedürftigkeit besteht, die in verschiedenen Stufen gemessen werden kann. Die Kriterien sind hier das verfügbare Einkommen, das Einkommen naher Verwandter und die Höhe des persönlichen Vermögens. Gegenbeispiel hierfür ist das Elterngeld, dass in Bezug auf das vorherige Einkommen berechnet wird und somit nicht nach der Bedürftigkeit vorgeht.

Die Transferleistung wird allgemein durch Steuereinnahmen finanziert. Einkommensunterschiede sollen damit angeglichen und eine Armut verhindert werden. Transferleistungen stehen aus verschiedenen Gründen in der Kritik. Sie könnten z. B. bei Sozialleistungen die Leistungsbereitschaft absenken. Dadurch dass nicht immer nach dem Prinzip der Bedürftigkeit gehandelt wird, empfängt ein zu großer Teil der Bevölkerung Transferleistungen. Beispiele für deutsche Transferleistungen sind Kindergeld, Wohngeld und BAFöG.