Treu-und-Glauben
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Wenn man im Bereich der Rechtswissenschaft oder dem allgemeinen Geschäftsverkehr von dem Ausspruch Treu-und-Glauben hört, ist damit das Verhalten eines anständig handelnden Menschen gemeint. Anwendbar ist der Grundsatz von Treu-und-Glauben nur innerhalb von Sonderverbindungen, also etwa einer Vertragsbeziehung. Außerhalb einer solchen Vertragsbeziehung gilt lediglich solches Handeln als unzulässig, welches darauf aus ist anderen zu schaden wie z. B. Schikane.
Egal ob ein Unternehmer sich bei der Existenzgründung für eine Mini GmbH , AG oder eine andere Unternehmensform entscheidet, wichtig ist, dass innerhalb den daraus entstehenden Vertragsbeziehungen das Treu-und-Glauben Prinzip herrscht. Historisch gesehen stammt der Begriff aus dem römischen Gesellschaftsleben, wobei Treu-und-Glaube, hier übersetzt als bona fides, die Zuverlässigkeit und Lauterkeit römischer Bürger im Rechtsverkehr beschreibt.
Abhängig vom Inhalt der Schhuldverhältnisse müssen im Sinne des Treu-und-Glauben ebenso Aufklärungs-, Beratungs-, Auskunfts- und weitere Pflichten eingehalten werden. So sind bestimmte Gefahren vom Schuldner der Gegenpartei ohne Aufforderung anzuzeigen. Wer als Existenzgründer einen Businessplan erstellt, hat diesen ebenfalls nach Treu-und-Glauben auszufüllen, da die Angaben die der Unternehmer im Businessplan macht z. B. Banken als Grundlage für die Kreditvergabe dienen.