Überbrückungsgeld

Erfahre hier die wesentlichen Informationen zum Überbrückungsgeld als Startfinanzierung für Existenzgründer sowie zum Nachfolger Gründungszuschuss, der ALG-I-Empfänger bei ihrem geplanten Weg in die Selbstständigkeit unterstützt.

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Hinweis: Überbrückungsgeld seit 2006 als Gründungzuschuss neu aufgelegt

Zur Förderung einer Existenzgründung erhielten angehende Unternehmer in der Vergangenheit von der Agentur für Arbeit als staatliche Subvention das Überbrückungsgeld. Nur wer vor dem 1. August 2006 eine Gemehmigung erhalten hat, konnte auf das Überbrückungsgeld zugreifen. Die Maßnahme wurde ab diesem Zeitpunkt vom Nachfolger Gründungszuschuss abgelöst. 

Alle Informationen zum Gründungszuschuss als Startfinanzierung für Gründungsvorhaben von ALG-I-Empfängern kannst du hier nachlesen. Der Gründungszuschuss kann für maximal 15 Monate gewährt werden.

Die Rechtsgrundlage für das Überbrückungsgeld war im dritten Sozialgesetzbuch zu finden. Einen Antrag konnte man im Vorfeld der Geschäftsaufnahme entweder aus einer bestehenden Beschäftigung oder aus der Arbeitslosigkeit heraus stellen. Die staatlichen Förderungen dienten der sozialen und der Sicherung des Lebensunterhalte nach der Existenzgründung.

Notwendig für den Erhalt der Fördermittel Überbrückungsgeld, als auch aktuell für den Nachfolger Gründungszuschuss ist eine fachkundige Stellungnahme, die die Tragfähigkeit des vorgelegten Geschäftsplans bescheinigt. Fachkundige Stellen sind z. B. Steuerberater, Fachverbände und die Industrie- und Handelskammern. Das Überbrückungsgeld hat sich, wie der Gründungszuschuss heute, aus dem Arbeitslosengeld und einem pauschalen Betrag für die Sozialversicherungsbeiträge zusammengesetzt.