Übernahme

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Übernahme im betriebswirtschaftlichen Sinne meint i. d. R. die Unternehmensübernahme beispielsweise einer Mini GmbH von einer GmbH & Co. KG. Durch die Übernahme wird die Kontrolle über ein Unternehmen erlangt, wodurch Ziele und die Art der Geschäftspolitik bestimmt werden können. Nach einer fehlgeschlagenen Existenzgründung kann ein Unternehmen anstatt einer Auflösung sich auch von einem anderen Unternehmen aufkaufen lassen.

Neben vielen anderen ist die häufigste Form der Unternehmenskauf, wo ein Unternehmen die Mehrheit der Anteile eines anderen Unternehmens erwirbt. Eine andere Variante der Übernahme von Unternehmen ist die Fusion, auch Verschmelzung genannt. Mit einer Fusion kann, auch wie bei einer Existenzgründung, ein neuer Businessplan erstellt werden. Nicht selten steckt hinter einer Übernahme auch die gezielte Umsetzung einer neuen Geschäftsidee zweier Firmen.

Eine andere Form der Übernahme ist der Asset Deal, bei dem alle Wirtschaftsgüter eines Unternehmens erworben werden. Bei der Übernahme börsennotierter Gesellschaften, wie beispielsweise einer AG, gilt eine Übernahmerichtlinie der EU. Hier sind Vorschriften über die Stimmrechtsquote und die Technik des Beteiligungserwerbs getroffen. Von "feindlicher Übernahme" spricht man, wenn die Eigentümer gegen den Willen des Vorstandes dem Unternehmensverkauf zustimmen.