Überschussbeteiligung

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Mit der Überschussbeteiligung ist eine Beteiligung des Versicherten an den Überschüssen des Versicherungsgeschäfts des Versicherers gemeint. Dies tritt meist bei langfristigen Personenversicherungsverträgen wie Lebens- oder Krankenversicherung auf, die elementar zur sozialen Absicherung z. B. nach der Existenzgründung einer Mini GmbH sind. Die Überschussbeteiligung ist nur als Besonderheit in solchen Verträgen zu erläutern.

Die Versicherungsnehmer, z. B. der Selbstständige, der mit seinem Businessplan eine Einzelunternehmung oder Mini GmbH gegründet hat, werden mit der Überschussbeteiligung an den handelsrechtlichen Überschüssen der Versicherungsunternehmen beteiligt. Der Markt und der Wettbewerb zwingen die Unternehmen förmlich zur Überschussbeteiligung der Versicherten durch die Angleichung der Unternehmenspolitik.

Durch das Versicherungsaufsichtsgesetz ist eine angemessene Überschussbeteiligung der Versicherten gesetzlich für die Kranken- und Lebensversicherung geregelt. Die Versicherungsaufsicht kann bei Missständen Maßnahmen ergreifen. Bei der Existenzgründung, also Umsetzung des eigenen Businessplan kann z. B. der monatliche Beitrag der Berufsunfähigkeitsversicherung des Unternehmers erheblich durch die Überschussbeteiligung sinken.