Umlaufvermögen
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Zum Umlaufvermögen eines Unternehmens gehören alle Vermögensgegenstände, die nicht längere Zeit im Betrieb verbleiben und ständig durch Zu- und Abgänge einer Änderung unterliegen. Das Umlaufvermögen steht in der Bilanz analog zum Anlagevermögen auf der Aktivseite. Bereits bei der Erstellung eines Businessplan ist die Unterteilung in Anlage- und Umlaufvermögen zur Aufstellung der Eröffnungsbilanz ein Schwerpunkt jeder Existenzgründung.
Umlaufvermögen gliedert sich in Umlaufvermögen ersten, zweiten, dritten und vierten Grades. Zum Umlaufvermögen ersten Grades, dem Vorratsvermögen, gehören z. B. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, unfertige Erzeugnisse/Leistungen und fertige Erzeugnisse/Waren. Umlaufvermögen zweiten Grades sind z. B. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht oder Forderungen gegen verbundene Unternehmen.
Umlaufvermögen dritten Grades stellen Wertpapiere dar und Umlaufvermögen vierten Grades sind Kassenbestände, Bundesbank- und Postgiroguthaben, Schecks und Guthaben bei Kreditinstituten, die nach Existenzgründung vorhanden sind. Das Nettoumlaufvermögen ist das Kapital, das für ein Unternehmen Umsatz generiert, ohne Kapitalkosten zu verursachen. Es berechnet sich aus dem Umlaufvermögen abzüglich der liquiden Mittel und der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.