Umsatzbeteiligung
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Die Umsatzbeteiligung gilt als eine Form der Entlohnung von Mitarbeitern eines Unternehmens. Dabei erhält der Mitarbeiter i. d. R. einen Teil seines erwirtschafteten Umsatzes. Aufgrund persönlicher Motivation kann diese Art der Vergütung zum wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens beitragen und gegebenenfalls auch den Start in eine Selbstständigkeit vereinfachen. Sinnvoller als die Umsatzbeteiligung kann für den Geschäftsführer auch eine Gewinnbeteiligung sein.
Der Unterschied von Gewinnbeteiligung gegenüber der Umsatzbeteiligung liegt darin, dass damit nicht nur der Absatz der Produkte unabhängig von Gewinnmargen im Blickfeld liegt, sondern die Wirtschaftlichkeit insgesamt Ziel der Anstrengungen der Beteiligten ist. Umsatzbeteiligungen sind eher für Verkäufer gedacht und werden mittels Prozentstufen abhängig von bestimmten Umsatzschwellen errechnet und i. d. R. monatlich bzw. jährlich ausgezahlt.
Umsatzbeteiligungen sind steuerrechtlich noch uneinheitlich behandelt. Zahlen Unternehmer an abhängig Beschäftige Umsatzbeteiligungen, so werden diese Leistungen als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit besteuert. Sind sie im Rahmen eines Unternehmens bezogen, so werden sie als Einkünfte aus Gewerbebetrieb betrachtet. Eine Existenzgründung, z. B. in der Finanzberatung, sollte diese Form der Entlohnung bereits im Businessplan mit einkalkulieren.