Universitäten

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Universitäten sind Hochschulen, die ein Promotionsrecht besitzen. Sie dienen außerdem der Pflege und der Entwicklung von Wissenschaft durch Lehre, Studium und Forschung. Wissenschaftsbezogene Berufsqualifikationen sollen an Universitäten mittels eines möglichst umfassenden Fächerspektrums vermittelt werden. Charakteristisch sind für die Universitäten weiterhin das Recht zur Selbstverwaltung und damit die Möglichkeit, eigenständig Studienpläne zu erstellen.

Die Universitäten sind dazu privilegiert öffentlich anerkannte akademische Grade, wie Diplom, Magister, Bachelor, Master oder den Doktorgrad zu verleihen. Das breite Fächerspektrum der Universität hebt sie von anderen Hochschulen ab, typisch sind dabei die Fakultäten Medizin, Rechtswissenschaften, Theologie, Naturwissenschaften und Geisteswissenschaften. Der akademische Bildungsweg an den Universitäten beginnt für die Studierenden mit der Immatrikulation. Ein Studienjahr beträgt in der Regel zwei Semester, bestehend aus einem Sommer- und einem Wintersemester.

Bestandteil der Universitäten sind auch wichtige fakultätsübergreifende Einrichtungen. Das Studentensekretariat ist die Studentenverwaltung, die z. B. aufgrund der geführten Unterlagen verschiedene Studienbescheinigungen ausstellen kann. Bedeutsam ist weiterhin das Akademische Auslandsamt, was der erste Ansprechpartner ist, wenn es sich um Fragen zu studentischen Auslandsaufenthalten handelt. Das Sportzentrum an den Universitäten bietet nicht nur die Forschung und Lehre für die Sportwissenschaften, sondern außerdem zahlreiche Trainingsmöglichkeiten im Rahmen des Universitätssports.