Unternehmensberater
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Der Unternehmensberater berät andere Unternehmen z. B. nach Existenzgründung als Dienstleistung. Häufig ist Inhalt der Beratung das Management, weshalb der Unternehmensberater auch Managementberater genannt wird. Er kümmert sich jedoch auch um fachliche Entscheidungen. Die selbstständigen und qualifizierten Unternehmensberater unterliegen in Deutschland nicht der Gewerbeordnung und üben im Normalfall eine freiberufliche Tätigkeit aus.
Die Beratungsgrundsätze der Unternehmensberater beinhalten Unabhängigkeit des Beraters von Dritten und die Kompetenz, dass nur in Gebieten beraten wird, in denen der Berater Fachwissen hat. Weitere Grundsätze sind die Vertraulichkeit, dass keine erlangten Informationen an Dritte gelangen sowie die Objektivität bei der Beratung mit Berücksichtigung der Risiken und Chancen. Im Beratungsprozess wird zunächst eine Situationsanalyse vorgenommen bevor ein Ziel formuliert wird.
Aus dieser Position kann dann der Aufwand der Beratung kalkuliert werden. Im Normalfall ist der Unternehmensberater nicht an der Umsetzung seiner Vorschläge beteiligt und kann aus diesem Grund auch nicht für die fehlerhafte Ausführung haftbar gemacht werden. Zu unterscheiden sind die Beratungsthemen Managementberatung, IT-Beratung und Personalberatung. Inhaltlich kann man z. B. Umstrukturierung, Sicherheitsberatung und Finanzierungsberatung unterscheiden.