Unternehmensbesteuerung
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Unternehmensbesteuerung bezeichnet die Gesamtheit der Steuern, denen Unternehmen z. B. Einzel- unternehmen oder Mini GmbH , unterliegen. Die Unternehmensbesteuerung im deutschen unterscheidet drei wesentliche Steuertypen: die Besteuerung des Ertrags, die Besteuerung des Verbrauchs und die Besteuerung der Substanz. Wesentliche Steuerarten der z. B. Ertragsbesteuerung sind die Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und der Solidaritätszuschlag.
Die gesetzlichen Grundlagen zur Besteuerung des Ertrags werden bestimmt von der Unterscheidung zwischen Unternehmensbesteuerung im Sinne des Transparenzprinzips und der Besteuerung durch das Trennungsprinzip. Die Unternehmensbesteuerung des Verbrauchs bezieht sich im Wesentlichen auf die Umsatzsteuer und Grunderwerbsteuer. Die Umsatzsteuer wird beim Unternehmer erhoben, allerdings wird sie wirtschaftlich vom Endverbraucher getragen, da der Unternehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.
Die wesentlichen Steuerarten der Unternehmensbesteuerung der Substanz sind die Grundsteuer sowie die Erbschaft- und Schenkungsteuer. Die Grundsteuer wird auf Eigentum an Grundstücken erhoben. Die Erbschaft- und Schenkungssteuer hingegen fällt auf Schenkungen und Erbschaften an. Die Grundlagen der Besteuerung, im speziellen die Unternehmensbesteuerung, sollten vor jeder Existenzgründung dem Gründer in Art und Bedeutung geläufig sein.