Unternehmenssitz

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Als Unternehmenssitz bezeichnet man den Standort einer Konzern- oder Unternehmenszentrale. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch ist er der Sitz der Verwaltung von Vereinen, Gemeinschaften oder Gesellschaften. Auch Unternehmensstandort genannt, kann dieser ein kleines Büro oder aber auch eine sehr große Anlage bezeichnen.

Der Sitz ist wichtig für den Ort des Eintrags in das Handelsregister sowie für den Gerichtsstand bei rechtlichen Streitigkeiten. Besteht der Unternehmenssitz sehr lange ab der Existenzgründung am gleichen Ort, wird er auch als Stammsitz bezeichnet. Nach dem Artikel 48 des Vertrags der Europäischen Gemeinschaft besteht eine Niederlassungsfreiheit für juristische Personen.

Somit kann der Unternehmer nach der Umsetzung seiner Geschäftsidee seinen Unternehmenssitz frei in jeder Gemeinde Deutschlands bzw. im Rechtsgebiet seiner Begründung wählen. Die Veränderung des Unternehmenssitzes ist ebenso frei. Die Regelungen für den Sitz der juristischen Person kann man demnach aus der Regelung für den Wohnsitz von natürlichen Personen herleiten.