Unternehmenszusammenschluss
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Der Unternehmenszusammenschluss gibt eine vertraglich vereinbarte enge Zusammenarbeit zwischen mehreren Unternehmen an. Sie kann auch eine wirtschaftliche und rechtliche Vereinigung mehrerer Organisationen zu einer großen Wirtschaftseinheit sein. Grund für den Unternehmenszusammenschluss ist, wirtschaftlich besser gestellt zu sein. Dabei müssen die einzelnen Unternehmen nicht zwingend ihre Selbstständigkeit aufgeben. Zum Ziel der Gewinnmaximierung führen mehrere Schritte.
Durch eine Unternehmensübernahme, also keine neue Existenzgründung , kann ein externes Wachstum erreicht werden. Für eine Erhöhung der Wirtschaftlichkeit ist es nützlich, nach einem Unternehmenszusammenschluss zweifach vorhandene Abteilungen zusammenzulegen. Auch durch Wissensaustausch der beiden Unternehmen wird dieses Ziel erreicht. Das Risiko wird bei einer Kooperation durch Aufteilung auf Mehrere gemindert. Bei der Konzentration sinkt es durch Produktdiversifikationen.
Da bei einem Unternehmenszusammenschluss meist eine Marktbeherrschung von den beteiligten Unternehmen angestrebt wird, wächst auch die Gefahr eines Monopol oder Oligopol. Das Kartellamt schreitet bei einem Marktanteil von über einem Drittel ein. Der Unternehmenszusammenschluss kann verhindert werden, wenn die Unternehmen keine Verbesserung des Wettbewerbs nachweisen können. Formen des Unternehmenszusammenschlusses sind z. B. Joint Venture, Fusion oder Konzern.