Unternehmer

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Die Definition des Begriffs Unternehmer allgemein kennzeichnet den Inhaber/ Eigentümer eines Unternehmens bzw. eines Betriebes z. B. einer Mini GmbH , den er eigenverantwortlich und selbstständig führt. Im BGB wird der Begriff Unternehmer wie folgt bestimmt: eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Der Begriff des Unternehmers ist im Umsatzsteuergesetz und im BGB geregelt. Es gibt jedoch keine einheitliche Definition des Unternehmerbegriffs. Jedoch wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausübt, zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht Gewinn zu erzielen fehlt, ist gewerblich oder beruflich selbstständig. Im Einkommensteuergesetz ist der Begriff des Unternehmers nicht verankert. Jedoch sind die Kriterien zu den Einkünften eines Unternehmers geregelt.

Im Rahmen der Selbstständigkeit sind Begrifflichkeit und die Eigenschaften eines Unternehmers wichtig für die Erhebung der Umsatzsteuer, aber ebenso für die Einkommen- und Gewerbesteuer. Wenn eine erwerbstätige Person als selbstständiger Unternehmer auftritt, obwohl sie von der Art ihrer Tätigkeit her zu den abhängig Beschäftigten zählt, spricht man von Scheinselbstständigkeit. Die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit bezeichnet man als Existenzgründung.