Unternehmerlohn

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Der Unternehmerlohn bezeichnet die Vergütung, die sich der Gesellschafter eines Unternehmens, z. B. einer Mini GmbH, für die eigene Tätigkeit zugesteht. In der Kostenrechnung der Buchführung wird der Unternehmerlohn als Kostenbestandteil im eigenen Betrieb erfasst und als kalkulatorischer Unternehmerlohn berücksichtigt. Bei der Erstellung eines Businessplan soltte man wissen, wie der Unternehmerlohn anzurechnen ist.

Aus steuerlicher Sicht zählt der Unternehmerlohn der Gesellschafter oder Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft zu den Betriebsausgaben. Im Normalfall ist hier Lohnsteuer einzubehalten und abzuführen. Der Unternehmerlohn der Gesellschafter von Personengesellschaften hingegen ist steuerlich betrachtet keine Betriebsausgabe. Bei der Existenzgründung einer Einzelunternehmung ist der Unternehmerlohn steuerlich irrelevant.

Der Unternehmerlohn gehört zur Kategorie der Zusatzkosten. Durch Berücksichtigung eines kalkulatorischen Unternehmerlohns können Geschäftszahlen von anderen Unternehmen miteinander verglichen werden und der Unternehmer sieht, ob sich sein Geschäft nach angemessener Bewertung seiner eigenen Leistung überhaupt lohnt. Zu Beginn der Selbstständigkeit wird allerdings i.d.R. ein geringer Unternehmerlohn angesetzt, da sich die Gründung noch in der Startphase befindet.