Verbrauchsteuern
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Verbrauchsteuern sind solche Steuern die den Verbrauch oder Gebrauch bestimmter Waren mit einer Steuer belasten. Deshalb ist umgangsprachlich auch die Bezeichnung Verbrauch- und Aufwandsteuer gebräuchlich. Die Verbrauchsteuern werden dabei vom Endverbraucher getragen. Sie gelten allerdings auch für Unternehmen und gehen hier schon bei der Erstellung des Businessplan als Kosten in die Produktkalkulation ein, welche letztendlich ebenfalls auf den Endverbraucher übergewälzt werden.
Aktuell existieren noch ältere Verbrauchsteuern wie die Kaffeesteuer, die Branntweinsteuer, die Biersteuer und die Schaumweinsteuer, welche ursprünglich als Luxussteuer geschaffen wurden, in der heutigen Zeit aber diesen Zweck nicht mehr erfüllen. Jüngere Verbrauchsteuern sind beispielsweise die Mineralölsteuer (inklusive der Erdgassteuer als Teil dieser), die Zwischenerzeugnissteuer, die Stromsteuer, die Einfuhrumsatzsteuer und die Versicherungsteuer.
Viele Verbrauchsteuern sind weiterhin aktiv oder wurden sogar neu geschaffen, beispielweise um gewisse Lenkungseffekte zu erzielen. Als Beispiel hierfür sei die Alkopopsteuer genannt, aber auch die Zweitwohnsitzsteuer zählt dazu. Im Allgemeinen unterscheidet man zwischen den besonderen Verbrauchsteuern, die durch den Bund erhoben werden und den örtlichen Verbrauchsteuern, die durch die Länder erhoben werden.