Verlagsgewerbe

Ihr Kostenfreies Unternehmensprofil

Die Existenzgründung im Verlagsgewerbe umfasst das Verlegen aller Ton- und Bildträger. Bei der Herstellung von Verlagserzeugnissen ist lediglich eine Gewerbeanmeldung bei der zuständigen Behörde erforderlich. Eine besondere Gewerbeerlaubnis ist nicht nötig. Bei einem Buchverlag ist die ISBN-Nummer ein unerlässliches Kennzeichen, welches bei der Buchhändler-Vereinigung GmbH beantragt werden muss. Beim Verlegen von Zeitschriften und Zeitungen als Teil des Verlagsgewerbes gibt es die ISSN-Nummer.

Weiterhin gibt es noch das VLB-Verzeichnis. Das „Verzeichnis lieferbarer Bücher“ ist unerlässlich für die Logistik im Verlagsgewerbe. Im Verlagsgewerbe gibt es eine Rehe von Verträgen, die der Verlag abschließen muss. Zum einen ist das ein Autorenvertrag. Der Gründer eines Verlages sollte über die wichtigsten Gesetze, wie Urheberrechtsgesetz und das Verlagsgesetz informiert sein. Darüber hinaus gibt es noch den Titelschutz im Verlagsgewerbe. Beim Titelschutz wird geprüft, ob ein Titel bereits existiert.

Dies kann man nachprüfen über ein bibliographisches Auskunftsbüro oder durch eine Anfrage bei der Deutschen Bibliothek. Für das Verlagsgewerbe greifen die gängigen Förderhilfen, wie das Einstiegsgeld für ALG2- bzw. der Gründungszuschuss für ALG1-Empfänger. Genau wie die Gelder von der KfW-Bank und Kredite der Hausbanken. Voraussetzung für solcherlei Anträge ist ein fundierter Businessplan, welcher das Vorhaben im Verlagsgewerbe genau beschreibt und mit Zahlen unterlegt.