Versicherungsvertreter
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Der Versicherungsvertreter übt seinen Beruf für einen Versicherer aus. Seine Hauptaufgabe besteht darin, neue Kundenbeziehungen aufzubauen, aber natürlich auch die bereits bestehenden zu pflegen. Nach den neuesten gesetzlichen Verordnungen der EU-Vermittlerrichtlinie gelten Mindestanforderungen für den Versicherungsvertreter und seine Beratungsgespräche. Die häufugste Form der Ausübung dieses Berufes ist in Deutschland der selbstständige Handelsvertreter .
Bei dem Versicherungsvertreter als Handelsvertreter gibt es zur Regelung der Vertragsbeziehungen einen Agenturvertrag mit der Versicherungsgesellschaft. In ihm sind auch Vereinbarungen über die Provision getroffen. Weiterhin regelt der Vertrag noch das Ausschließlichkeitsprinzip, die Kostenzuschüsse für Büro- und Werbemittel, Bestands- und/oder Gebietsschutz seiner Tätigkeit, Regelungen über die Ausstattung des Geschäftsraumes und Haftungsübernahmen.
In ihrer Selbstständigkeit schließen sich oft Interessenvereinigungen (Hausvereine) der Versicherungsvertreter in einem Unternehmen zusammen. Wer nicht nach dem Ausschließlichkeitsprinzip arbeitet, ist ein Mehrfachagent oder ein Makler. Diese sind für mehrere Versicherer tätig und schließen die Verträge mit den Kunden und erhalten von der Versicherungsgesellschaft eine Courtage. Der Versicherungsvertreter erhält als Einnahmen die Bestand- und Abschlussprovision sowie Zuschüsse.