Vertrag
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Bei einem Vertrag handelt es sich um eine freiwillige Vereinbarung zwischen mindestens zwei Parteien. Damit ein Vertrag zwischen verschiedenen Parteien geschlossen werden kann, müssen die vertraglichen Vereinbarungen von allen beteiligten Vertragspartnern in gleichem Sinne verstanden und akzeptiert werden. Ist bei der Festlegung einer Vereinbarung nur eine Person beteiligt, so ist eher eine Willenserklärung gemeint.
Damit ein Vertrag abgeschlossen werden kann, bedarf es verschiedener Stufen. Zunächst müssen beide Parteien, Privatpersonen, Unternehmen oder Geschäftspartner ihr Interesse bekunden. Es folgen die Güterabwägung, die Gewichtung, die eventuelle Kompromissfindung und schließlich der Abschluss vom Vertrag. Der Unterzeichnung des Vertrags gehen nicht selten Vertragsverhandlungen voraus. Hierbei geht es darum, dass sich zwei Partner (bilaterale Verhandlung) oder mehrere Parteien (multilaterale Verhandlungen) soweit einigen, dass sie den gemeinsamen Vertrag eingehen. In Deutschland ist die Vertragsfreiheit festgeschrieben.
Ein Vertrag kann entstehen, wenn eine Person einen Antrag oder ein Angebot abgibt und eine oder mehrere andere Parteien diese annehmen. Mit einem Vertrag gehen für alle Beteiligten meist Rechte aber auch Pflichten einher. Ein Vertrag kann Verpflichtungen hervorrufen, also einer Partei einen Anspruch gegenüber der anderen verschaffen. Ein Vertrag kann auch Rechtsänderungen bewirken, beispielsweise eine Eigentumsübertragung hervorrufen. Wird ein Vertrag nicht eingehalten, hat es in der Regel negative Konsequenzen zur Folge.