Vertriebskosten
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Vertriebskosten sind Kosten, die direkt dem Vertrieb eines Produktes zugeschrieben werden können. Zu den Vertriebskosten können z. B. Frachtkosten oder Verpackungskosten gezählt werden. Bei der rechnerischen Abgrenzung, die vom Unternehmen nach der Existenzgründung gemacht werden muss, werden die Vertriebsgemeinkosten auf die Herstellkosten der Fertigung aufgeschlagen, während sich die Vertriebseinzelkosten wie Materialkosten direkt dem Produkt zurechnen lassen.
Wenneine direkte Zuordnung der Vertriebskosten auf die Kostenträger nicht möglich ist, werden diese mit Hilfe des Vertriebsgemeinkostenzuschlags indirekt auf die Herstellkosten umgelegt. Für die Ermittlung des Gemeinkostenzuschlags wird i.d.R. der Betriebsabrechnungsbogen verwendet, welcher einen festen Bestandteil der Zuschlagskalkulation darstellt. Wer z. B. einen Businessplan mit einer Mini GmbH umsetzt, sollte die Berechnung der Vertriebskosten anhand der Zuschlagskalkulation beherrschen.
Nach internationalen Standards besteht bei den Vertriebskosten im Zuge der Ermittlung der Herstellkosten ein Einbeziehungsverbot, da die Vertriebskosten beim Absatz und nicht bei der Produktion entstehen. Vertriebskosten können für den Unternehmer der Mini GmbH bei der Existenzgründung auch beim Thema Absicherung eine Rolle spielen. Hier hat der Versicherer den Versicherungsnehmer über die Abschluss- und Vertriebskosten zu informieren.