Verwaltungsgemeinkosten
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Die Verwaltungsgemeinkosten sind die Kosten, die in einem Betrieb nach der Existenzgründung in der Verwaltung anfallen. Sie können jedoch nicht direkt auf das einzelne Produkt zugeschrieben werden. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht werden die Verwaltungsgemeinkosten bei der Kostenstellenrechnung mit Hilfe des Betriebsabrechnungsbogen ermittelt, welcher besonders in kleinen und mittleren Unternehmen Verwendung findet.
Der Zuschlag für die Verwaltungsgemeinkosten, der für die Kalkulation benötigt wird, errechnet sich aus dem Verhältnis der Verwaltungsgemeinkosten zu den Herstellkosten des Umsatzes. Im Handelsgesetzbuch ist für die Verwaltungsgemeinkosten in Bezug auf die Bilanz ein Aktivierungswahlrecht festgelegt. Wer zu Beginn einer Existenzgründung den eigenen Businessplan erstellt sollte sich mit den Bilanzvorschriften vertraut machen.
Betriebswirtschaftliche Verwaltungsgemeinkosten der Sach- und Personalkosten können u.a. sein: Unternehmensführung, Personalwesen, Rechnungswesen, Postgebühren oder auch Büroeinrichtungen. Eine eindeutige Definition oder auch Abgrenzung der Verwaltungsgemeinkosten liefert das Handelsgesetzbuch nicht, so dass es sich z. B. bei Einzelunternehmen, der Mini GmbH oder einer GbR um einen unternehmensindividuellen Ansatz der Verwaltungsgemeinkosten handelt.