Vorlage Dritte Mahnung
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Ist die geschuldete Leistung des Schuldners zur Zahlung fällig und ist dieser bereits mehrfach durch den Gläubiger gemahnt worden, kann der Gläubiger gegen den Schuldner einen Mahnbescheid erlassen oder Leistungsklage gegen den Schuldner erheben. Allerdings ist das Einklagen der geschuldeten Leistung mit erheblichen Kosten verbunden. So lohnt es, dem Schuldner eine letzte und 3. Mahnung zu zustellen.
Die 3. Mahnung weist den Schuldner auf die Konsequenzen weiterer Nichtzahlung hin und macht ihn auf die rechtlichen Folgen aufmerksam. In der 3. Mahnung werden die Mahngebühren und die Verzugszinsen mit eingerechnet. Zudem wird dem Schuldner letztmalig die Möglichkeit geboten die Zahlung zu leisten und damit eine gerichtliche Klärung zu vermeiden.