Vorlage Anlage FW
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Mit dem Ausfüllen der Anlage FW ( Förderung Wohneigentum ) können Personen, die eine Immobilie erwerben oder neu errichten, beim Finanzamt einmalig einen steuerlichen Zuschuss für ihr Eigenheim beantragen. Zu beachten ist, dass die Anlage FW zwischen Alt- und Neubauten unterscheidet. Als Altbauten gelten in den alten Bundesländern Gebäude, die vor 1991 errichtet wurden und in den neuen Bundesländern Gebäude, die vor 1987 erbaut wurden.
Die Beantragung der Förderung von Wohneigentum mit der Anlage FW setzt voraus, dass ein Ehepaar beispielsweise innerhalb von 2 Jahren nicht mehr wie 140.000 Euro verdient hat. Für jedes Kind erhöht sich diese Grenze um 30.000 Euro.
Die Beantragung der Förderung von Wohneigentum mit der Anlage FW setzt voraus, dass ein Ehepaar beispielsweise innerhalb von 2 Jahren nicht mehr wie 140.000 Euro verdient hat. Für jedes Kind erhöht sich diese Grenze um 30.000 Euro.