Vorlage Anlage G
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In der Anlage G der Einkommenssteuererklärung müssen nicht nur Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb selbst, sondern auch Einkünfte aus der Veräußerung eines Gewerbebetriebs oder eines Teilbetriebs aufgelistet werden. Land- und Forstwirte, Gewerbetreibende und Freiberufler, sowie Personen, die eine selbstständige Tätigkeit im Nebenberuf ausüben müssen die Anlage G für Einkünfte aus ihrem Gewerbebetrieb ausfüllen.
In der Regel können in der Anlage GSE die laufende Einkünfte angegeben werden, die sich aus der doppelten Buchführung bzw. aus der Einnahme- Überschussrechnung ergeben. Liegen die Bruttoeinnahmen über 17.500 Euro muss zusätzlich das Formular für die Anlage EÜR (Einnahmenüberschussrechnung für Gewinnermittlung) ausgefüllt werden.
In der Regel können in der Anlage GSE die laufende Einkünfte angegeben werden, die sich aus der doppelten Buchführung bzw. aus der Einnahme- Überschussrechnung ergeben. Liegen die Bruttoeinnahmen über 17.500 Euro muss zusätzlich das Formular für die Anlage EÜR (Einnahmenüberschussrechnung für Gewinnermittlung) ausgefüllt werden.