Vorlage Anlage KAP
Zugang zu den kostenlosen Vorlagen
In der Einkommenssteuererklärung sind auch Einkünfte aus Kapitalvermögen aufzuführen. Für die Auflistung des Kapitalvermögens muss die Anlage KAP genutzt werden. Als Erträge aus Kapitalanlagen gelten Zinserträge von Sparbüchern, Festgeld, Girokonten, Bausparverträgen oder Aktien. Auch Zinserträge auch Investmentfonds zählen zu diesen Einkünften.
Die Anlage KAP ist mit der Einkommenssteuererklärung jedoch nur abzugeben, sofern die Kapitaleinkünfte mehr als 801 Euro (für Ehepaare 1602 Euro) betragen. Hinzugerechnet wird eine Werbekostenpauschale in Höhe von 51 Euro. Zu beachten ist, dass die Anlage KAP letztmalig für das Veranlagungsjahr 2008 verwendet werden kann, da ab dem Jahr 2009 die Abgeltungssteuer auf Wertpapiere gilt und dies zu einer gänzlich anderen Besteuerung führt.
Die Anlage KAP ist mit der Einkommenssteuererklärung jedoch nur abzugeben, sofern die Kapitaleinkünfte mehr als 801 Euro (für Ehepaare 1602 Euro) betragen. Hinzugerechnet wird eine Werbekostenpauschale in Höhe von 51 Euro. Zu beachten ist, dass die Anlage KAP letztmalig für das Veranlagungsjahr 2008 verwendet werden kann, da ab dem Jahr 2009 die Abgeltungssteuer auf Wertpapiere gilt und dies zu einer gänzlich anderen Besteuerung führt.