Vorlage Anlage L
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Für land- und forstwirtschaftliche Betriebe gelten in der Steuererklärung gesonderte Bestimmungen. In der Anlage L ( Land- und Forstwirtschaft ) müssen detaillierte Angaben zur Tierhaltung und Flächennutzung gemacht werden. Insbesondere sind die Tierart und die Anzahl der Tiere aufzulisten und nach Vieheinheiten zu ordnen.
Für den Landwirt bedeutet dies, dass er in der Anlage L die genaue Größe des Betriebes nach der Fläche, sowie die Nutzungsart und die Nutzungsrechte angeben. Zudem muss sowohl der Landwirt als auch der Forstwirt seinen genauen Viehbestand in der Anlage L auflisten.
Für den Landwirt bedeutet dies, dass er in der Anlage L die genaue Größe des Betriebes nach der Fläche, sowie die Nutzungsart und die Nutzungsrechte angeben. Zudem muss sowohl der Landwirt als auch der Forstwirt seinen genauen Viehbestand in der Anlage L auflisten.