Vorlage Anlage N
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Die Anlage N der Einkommenssteuererklärung für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit und Werbekosten muss von allen Arbeitnehmern ausgefüllt werden. Das bedeutet jeder der Einkünfte aus einer nichtselbstständigen Tätigkeit bezieht muss in der Anlage N seine Einkommensverhältnisse darlegen. In der Anlage N werden neben den Einnahmen auch die steuersparenden Werbekosten erfasst.
Als Werbekosten abzusetzen sind beispielsweise der Computer zu Hause, die Fahrtkosten zur Arbeitsstätte oder das eigene Arbeitszimmer zu Hause. Aus Gründen der Vereinfachung kann jeder Arbeitnehmer, der mit seinen Werbekosten nicht auf mindestens 920 Euro kommt, diesen Betrag als Werbekostenpauschale geltend machen. Ist dies der Fall müssen die Werbekosten nicht gesondert in der Anlage N aufgeführt werden, diese werden dann von Amts wegen gewährt.
Als Werbekosten abzusetzen sind beispielsweise der Computer zu Hause, die Fahrtkosten zur Arbeitsstätte oder das eigene Arbeitszimmer zu Hause. Aus Gründen der Vereinfachung kann jeder Arbeitnehmer, der mit seinen Werbekosten nicht auf mindestens 920 Euro kommt, diesen Betrag als Werbekostenpauschale geltend machen. Ist dies der Fall müssen die Werbekosten nicht gesondert in der Anlage N aufgeführt werden, diese werden dann von Amts wegen gewährt.