Vorlage Anmeldung der Abberufung zum Handelsregister
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Mittels Anmeldung der Abberufung zum Handelsregister wird das Arbeitsverhältnis zwischen einer Gesellschaft und ihrem Geschäftsführer beendet. Dabei wird auch seine Legitimation beendet. Die Abberufung des Geschäftsführers muss ebenso wie die Legitimation zum Handelsregister angemeldet werden. Die Anmeldung der Abberufung zum Handelsregister muss notariell beurkundet werden.
Juristische Gesellschaften, wie die GmbH, die Mini GmbH oder die OHG bestellen für die Vertretung der Gesellschaft einen Geschäftsführer. Der Geschäftsführer wird in der Regel bei einer ordentlich einberufenen Gesellschafterversammlung legitimiert. Dieser Legitimationsbeschluss ist auch Bestandteil der Voraussetzungen für die Gründung einer juristischen Gesellschaft.