Vorlage Anmeldung der Amtsniederlegung zum Handelsregister
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Scheidet ein Geschäftsführer durch eigenes Begehren aus seiner Gesellschaft aus, muss er seine Amtsniederlegung zum Handelsregister anmelden. Eine juristische Gesellschaft, wie eine GmbH oder eine OHG beauftragt in der Regel einen Geschäftsführer mit der Vertretung der Gesellschaft. Er wickelt Geschäfte ab und nimmt Rechtshandlungen im Namen der Gesellschaft vor. Der Geschäftsführer wird durch einen Beschluss, den die Gesellschafter in einer Gesellschafterversammlung fassen, legitimiert. Sowohl seine Legitimation als auch die Anmeldung der Amtsniederlegung zum Handeslregister erfolgt durch ihn.
Im Gegensatz zur Abberufung des Geschäftsführers erfolgt die Anmeldung der Amtsniederlegung zum Handelsregister durch die Gesellschafter und nicht durch den Geschäftsführer.